Am 01.05.2013 tritt das neue Mietrechtsänderungsgesetz in Kraft. Nachdem die letzte Reform des Mietrechts bereits über ein Jahrzehnt zurückliegt, hat sich der Gesetzgeber zu einer teilweisen Neuregelung des Wohnraummietrechts entschlossen. Das Ziel ist eine jeweils angemessene Stärkung der Positionen von Mieter und Vermieter.
In diesem Zusammenhang werden insbesondere Anreize zur energetischen Sanierung des Wohnungsbestands geschaffen, u.a. wird erstmals das sogenannte Wärmecontracting (gewerbliche Lieferung von …
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