24.01.2013
Der Bundesgerichtshof hat am 21.11.2012 eine sehr interessante Entscheidung zum sogenannten Elternunterhalt verkündet. Im vorliegenden Fall war die Mutter in einem Pflegeheim untergebracht und der Sozialhilfeträger hat die Kosten an das Pflegeheim gezahlt. Dadurch geht der Unterhaltsanspruch, den der Heimbewohner gegen jeden Verwandten hat, auf den Sozialhilfeträger über. Der Sozialhilfeträger war an den Sohn herangetreten und hatte Unterhalt in Höhe der Heimkosten verlangt.
Der Bundesgerichtshof hat …
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