22.10.2012
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat mit seinem Beschluss vom 03.08.2012 (Aktenzeichen L 19 AS 1289/12 B) entschieden, dass während des Bezugszeitraumes geerbte Immobilien, die nicht selbst genutzt werden, verwertbares Vermögen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit darstellen, vorausgesetzt, eine Verwertung kann innerhalb des Bezugszeitraumes erfolgen.
Kann die Verwertung nicht sofort erfolgen, entfällt demnach der Anspruch auf Leistungen in Form eines Zuschusses, jedoch besteht Anspruch auf Gewährung von …
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